AGB der AJ Management Services AG

1. Anwendungsbereich und Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden «AGB») regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen zwischen den Kunden (im folgenden «Sie» oder «Kunden») und der AJ Management Services AG (im folgenden «wir» oder «i-qual»).

Die AGB sind integrierender Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge zwischen dem Kunden und der AJ Management Services AG.

AJ Management Services AG bringt Dienstleistungen im Bereich Firmensitz, Bürovermietung, Buchhaltung und Marketing sowie Umsetzung von Web-Auftritten inklusive Wartung und Support und bietet in Zusammenarbeit mit Dritten Komplettlösungen für solche Web-Auf-tritte an (im folgenden «Leistungen»).

2. Offerte und Vertragsabschluss

Die Offerterstellung der AJ Management Services AG einschliesslich offerierter Demonstrationen erfolgt unentgeltlich.

Soweit in der Offerte nichts Abweichendes festgelegt wird, bleibt die unentgeltlich während 30 Werktagen ab Ausstellungsdatum der Offerte an diese gebunden.

Die vertragliche Vereinbarung kommt per E-Mail, schriftliche Annahme der Offerte oder separaten Vertrages seitens des Kunden zustande.

3. Lieferung und Abnahme

Die Angabe von Lieferzeiten und -terminen sind für die unentgeltlich unverbindlich. Eine Lieferfrist beginnt frühestens mit der Auftragsbestätigung der AJ Management Services AG, nie jedoch vor Klärung aller technischen Einzelheiten. Wird kein spezieller Liefertermin aus-drücklich schriftlich fest vereinbart, liefert die AJ Management Services AG nach Absprache mit dem Kunden.

Betriebsstörungen, insbesondere Nichtbelieferung bzw. verzögerte Belieferung durch Vertragspartner der AJ Management Services AG und Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die AJ Management Services AG unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Kunden zur Verlängerung der allenfalls vereinbarten Lieferfristen und/oder Aufhebung der Lieferverpflichtung.

Der Versand von Produkten durch die AJ Management Services AG erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Beschädigungen müssen beim Warenempfang dem Transporteur gemeldet werden.

Beanstandungen betreffend Ausführung und Menge der Lieferung sind innert 10 Werktagen nach Warenempfang schriftlich bei der AJ Management Services AG geltend zu machen, andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt.

Abnahmedokumente, welche die AJ Management Services AG dem Kunden zustellt, werden ohne gegenteilige Mitteilung nach 10 Werktagen als genehmigt betrachtet und die Ware gilt als abgenommen. Als Zustellungsdatum gilt der erste Werktag, an welchem die Dokumente in schriftlicher und/oder digitaler Form beim Kunden vorliegen.

Anpassung oder Erweiterung der gelieferten Ware, welche nach der expliziten oder impliziten Abnahme angemeldet werden, werden nach Aufwand verrechnet.

4. Vergütung

Die Vergütung der Leistungen der AJ Management Services AG wird nach der für die Leistung effektiv aufgewendeten Zeit der Mitarbeiter und deren Stundenansätzen bestimmt. Die Stundenansätze der Mitarbeiter richten sich nach deren Ausbildung, Qualifikation und Erfahrung oder die Leistung wird über eine Pauschale verrechnet.

5. Zahlungsbedingungen

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben Produkte Eigentum der AJ Management Services AG und dürfen weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Eine Übergabe des Eigentums findet üblicherweise nicht statt

Bei Neukunden verlangt die AJMS eine Anzahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Betrag. In diesem Fall beginnt die Arbeit am Projekt mit dem Zahlungseingang des entsprechenden Betrages. Der Restbetrag ist zu überweisen nach Abschluss der Arbeit.

Sämtliche Preise in allen Offerten, Verträgen und Rechnungen zwischen dem Kunden und der AJ Management Services AG verstehen sich Schweizer Währung (CHF).

Rechnungen der AJ Management Services AG für Dienstleistungen/Lieferungen aus sämtlichen Vertrags-beziehungen sind innert 10 Werktagen nach Rechnungsstellung netto ohne Skontoabzug zu bezahlen.

Nichteinhaltung des Zahlungstermins löst ohne ausdrückliche Mahnung Zahlungsverzug aus und die AJ Management Services AG hat Anspruch auf 8% Verzugszins sowie Ersatz aller Mahn-, Inkasso-, Anwalts-und Gerichtskosten sowie des weiteren Schadens.

Kommt der Kunde in Verzug, so ist die AJ Management Services AG berechtigt, allfällig für den Kunden eingegangene Hostingverträge fristlos zu kündigen.

6. Gewährleistung

Die Gewährleistung für die von der AJ Management Services AG gelieferten Produkte richtet sich nach der vom Hersteller definierten Garantiezeit.

Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung sofort nach Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel der AJ Management Services AG innert 10 Werktagen mitzuteilen. Bei verspäteter Mängel-rüge verwirken sämtliche Mängelrechte.

Bei der Mängelrüge kann der Kunde ausschliesslich eine unentgeltliche Nachbesserung verlangen. Die AJ Management Services AG behebt den Mangel innerhalb angemessener Frist und trägt alle daraus entstehenden Kosten.

Die Gewährleistung entfällt insoweit, als den Kunden ein Verschulden trifft.

Ein gewährleistungspflichtiger Programmfehler liegt in jedem Fall nur unter den folgenden Voraussetzungen vor:

  1. der Fehler ist dokumentiert und reproduzierbar
  2. und der Fehler bewirkt beim bestimmungsgemässen Gebrauch auf dem bezeichneten Computersystem und unter den in der Anleitung definierten Einsatz und Betriebsbedingungen eine Abweichung in Funktionen und Leistungen, welche die Anwendung für den bestimmungsgemässen Gebrauch aufheben oder erheblich mindern.

Im Übrigen wird jegliche weitergehende Gewährleistungspflicht von der AJ Management Services AG vollumfänglich wegbedungen.

Die Mängelrechte verjähren innert einem Jahr nach Erbringung der Leistungen.

7. Immaterialgüterrechte

Die AJ Management Services AG wird für die Erbringung der Leistungen Konzepte, Methoden, Modelle, Software, Systeme, Daten, Designs, Hilfsmittel, Werkzeuge und Know-how (“Vorbestehende Immaterialgüterrechte”) benutzen, die im alleinigen Eigentum der AJ Management Services AG sind, oder an denen AJ Management Services AG eine Lizenz hat. Diese Vorbestehenden Immaterialgüterrechte sowie alle während der Erbringung der Leistung entwickelten Kenntnisse oder aufgetretenen Verbesserungen stehen ungeachtet der für den Kunden erbrachten Leistungen einzig und allein der AJ Management Services AG  zu.

Mit der Vergütung der Leistungen erwirbt der Kunde eine unbeschränkte, nicht ausschliessliche Lizenz an den Leistungen und darf die Vorbestehenden Immaterialgüterrechte benutzen, soweit dies für die Nutzung der Leistungen notwendig ist.

8. Wartungsvertrag

Die Leistungen unter dem Wartungsvertrag umfassen die Korrektur von Fehlern, die Anpassung und die Weiterentwicklung der Programme (neue Releases durch den Hersteller).

Nicht als Wartungsleistung gelten funktionelle Erweiterungen der Software sowie die Behebung von Defekten, die durch Fehlmanipulationen, externe Einflüsse, Einwirkungen von einer nicht von der AJ Management Services AG gelieferten Einrichtung oder unsachgemässer Behandlung entstanden sind

9. Support

Die Support-Leistungen umfassen telefonischen Support für AJ Management Services AG Produkte zu Geschäftszeiten. Diese werden pro Stunde abgerechnet oder sind im den erworbenen Dienstleistungs-Packet, nach verbrauchten inkl. Std kann ein neues Packet erworben werden.

10. Bereitschafts-, Reaktions-und Störungsbehebungszeit

Während der im Wartungsvertrag und Supportvertrag definierten Zeiten nimmt die AJ Management Services AG Störungsmeldungen entgegen und erbringt die im Supportvertrag vereinbarten Leistungen.

11. Beendigung des Vertragsverhältnisses

Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien jederzeit aufgelöst werden. Unter Einhaltung der vergebenen Kündigunsfristen der jeweiligen Dienstleistungen.

12. Geheimhaltung

Die Vertragspartner behandeln alle Tatsachen vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind.

Im Zweifel sind Tatsachen vertraulich zu behandeln und es besteht eine gegenseitige Konsultationspflicht.

Diese Geheimhaltungspflicht beginnt bei den Vertragsverhandlungen und überdauert die Beendigung des Vertragsverhältnisses.

AJ Management Services AG ist berechtigt, den Namen den Kunden inklusive Nennung der durch AJ Management Services AG erbrachten Leistungen öffentlich als Referenz zu verwenden.

AJ Management Services AG ist berechtigt die Informationen des Kunden und dessen Daten zu bearbeiten und Dritten zur Verfügung zu stellen. Da sich die Dritten auch im Ausland befinden können, umfasst diese Berechtigung ebenso die Übertragung und Speicherung solcher Daten im Ausland.

Verletzt ein Vertragspartner der AJ Management Services AG die vorstehende Geheimhaltungspflicht, so schuldet er eine Konventionalstrafe, sofern er nicht beweist, dass ihn kein Verschulden trifft. Diese beträgt je Fall eine Jahresvergütung im Zeitpunkt der Verletzung, höchstens jedoch CHF 50’000.-je Fall. Die Bezahlung der Konventionalstrafe befreit nicht von der Geheimhaltungspflicht.

13. Haftungsbeschränkung

Die Haftung der AJ Management Services AG ist ungeachtet des Rechtsgrundes insgesamt auf die Höhe einer Jahresvergütung des Kunden, maximal aber auf CHF 10’000 beschränkt.

Ausgeschlossen ist in jedem Fall die Haftung für jede Art von indirektem Schaden, wie z.B. entgangenem Gewinn o.ä. Im Weiteren wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen jegliche Haftung wegbedungen.

14. Abtretung, Übertragung und Verpfändung

55.Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis sowie der Vertrag als Ganzes dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der AJ Management Services AG weder ganz noch teilweise an Dritte abgetreten, übertragen oder verpfändet werden.

15. Änderungen und Ergänzungen der AGB und der Verträge

Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen der AGB sowie der Verträge erlangen einzig mit schriftlicher Bestätigung Wirksamkeit.

16. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Die vorliegenden AGB und die Verträge, die aufgrund dieser AGB geschlossen werden, unterliegen schweizerischem Recht unter Ausschluss aller kollisionsrechtlichen Bestimmungen.

Der Gerichtsstand ist am Sitz der AJ Management Services AG.

Ausgabe Januar 2020

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